Stand: Juni 2024 · Gültig für B2B-Geschäftsbeziehungen mit BizOut 7 SRL
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB bzw. vergleichbarer nationaler Definitionen (B2B). Verbrauchergeschäfte werden von BizOut 7 SRL nicht getätigt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der BizOut 7 SRL, Pantelimon Halippa Str. 1, MD-2009 Chișinău, Republik Moldau (nachfolgend „BizOut 7" oder „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Unternehmensberatungs-, Dienstleistungs- und Outsourcing-Leistungen geschlossen werden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Verkehr (B2B). Auftraggeber ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, BizOut 7 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Im Sinne dieser AGB bezeichnet „Leistungen" alle von BizOut 7 angebotenen Dienst- und Werkleistungen, insbesondere Unternehmensberatung, Outsourcing, Recruiting, Virtual-Office-Dienste, Buchhaltungsunterstützung und digitale Services.
(1) Angebote von BizOut 7 sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BizOut 7.
(4) Für komplexere oder längerfristige Aufträge wird ein separater Dienstleistungsvertrag geschlossen, der diese AGB ergänzt. Im Konfliktfall hat der individuelle Vertrag Vorrang vor diesen AGB.
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. BizOut 7 erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können.
(2) BizOut 7 ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Subunternehmer und Partner erbringen zu lassen, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt hat. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt bei BizOut 7.
(3) Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwände, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, werden gesondert berechnet.
(4) BizOut 7 schuldet grundsätzlich eine Dienstleistung (Tätigwerden nach bestem Ermessen), kein Werkleistungsergebnis, sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde.
(5) Lieferpläne und Meilensteine sind Richtwerte. Verbindliche Fristen müssen ausdrücklich als solche im Vertrag bezeichnet sein.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, BizOut 7 alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, für das Unternehmen verbindliche Entscheidungen zu treffen.
(3) Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von BizOut 7. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. BizOut 7 ist berechtigt, entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Daten und Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Dienstleistungsvertrag. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer, sofern diese anwendbar ist.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist BizOut 7 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (entsprechend § 288 Abs. 2 BGB für Unternehmer).
(4) BizOut 7 ist berechtigt, bei längerfristigen Aufträgen monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen. Für Projekte mit einem Volumen über EUR 5.000 kann eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn verlangt werden.
(5) Aufrechnung gegen Forderungen von BizOut 7 ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
(6) Reise- und Nebenkosten, die im Rahmen der Auftragserfüllung entstehen, werden nach Aufwand gesondert berechnet und nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
(1) Projekte beginnen mit dem im Vertrag vereinbarten Startdatum und enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen oder dem vereinbarten Enddatum.
(2) Laufende Dienstleistungsverträge (Retainer, monatliche Pakete) haben eine Mindestlaufzeit gemäß Einzelvertrag und verlängern sich automatisch um den vereinbarten Zeitraum, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
(4) Im Falle einer Kündigung (gleich aus welchem Grund) sind alle bis zum Kündigungszeitpunkt bereits erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Auftragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategiedokumente, Finanzdaten, technische Know-how und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
(3) Diese Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende fort.
(4) BizOut 7 ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und das Projekt in allgemeiner Form im eigenen Portfolio zu beschreiben, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) BizOut 7 behält sämtliche Urheber- und Schutzrechte an den von ihr entwickelten Konzepten, Methoden, Templates und Arbeitsergebnissen, die über den konkret für den Auftraggeber erstellten Inhalt hinausgehen (generisches Know-how, Frameworks, Vorlagen).
(2) An den für den Auftraggeber speziell erstellten Arbeitsergebnissen (Deliverables) überträgt BizOut 7 dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-exklusives, dauerhaftes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für dessen Geschäftsbetrieb.
(3) Der Auftraggeber räumt BizOut 7 für die Dauer der Zusammenarbeit alle erforderlichen Nutzungsrechte an den ihm überlassenen Materialien, Marken und Inhalten ein.
(4) Enthält die vereinbarte Leistung die Erstellung von Software oder Code, gelten gesonderte Regelungen gemäß Einzelvertrag. Mangels abweichender Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht; der Quellcode verbleibt bei BizOut 7, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(1) BizOut 7 haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BizOut 7 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettovergütung.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) BizOut 7 übernimmt keine Gewähr für den wirtschaftlichen Erfolg der erbrachten Beratungsleistungen. Empfehlungen und Strategien werden nach bestem Wissen auf Basis der verfügbaren Informationen erstellt; die Entscheidungshoheit und Verantwortung für die Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber.
(5) Bei offensichtlichen Mängeln der Leistung hat der Auftraggeber diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungsabnahme.
(1) BizOut 7 verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden ausschließlich zur Vertragserfüllung und auf Grundlage der anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
(2) Soweit BizOut 7 im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch BizOut 7 finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
(1) BizOut 7 behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. BizOut 7 weist in der Änderungsmitteilung auf diese Konsequenz ausdrücklich hin.
(3) Laufende Verträge werden von AGB-Änderungen nicht berührt; für sie gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Republik Moldau unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Auftraggeberlandes Anwendung finden (bei B2B-Verträgen regelmäßig nicht der Fall), bleiben diese unberührt.
(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Chișinău, Republik Moldau, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. BizOut 7 behält sich vor, alternativ am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(5) Abtretungsverbot: Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BizOut 7 auf Dritte zu übertragen.
(6) Diese AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Information; im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung.
Stand: Juni 2024. Kontakt für Rückfragen: info@bizout7.eu · BizOut 7 SRL, Pantelimon Halippa Str. 1, MD-2009 Chișinău